Fragen zur Novelle des Berufsreifeprüfungsgesetzes im Allgemeinen
Für welche neuen Zielgruppen wurde in der Novelle der Zugang zur Prüfung ermöglicht?
Für Personen mit
1. einer Dienstprüfung bzw. Grundausbildung gem. Beamtendienstgesetz oder Vertragsbedienstetengesetz in den Verwendungs- bzw. Entlohnungsgruppen A4, D, E2b, W2, M BUO 2, d oder in der Bewertungsgruppe v4/2 jeweils in Verbindung mit einer mindestens dreijährigen Dienstzeit nach dem 18. Lebensjahr;
2. einem erfolgreichen Abschluss des III. Jahrganges einer berufsbildenden höheren Schule oder einer 3. Klasse einer höheren Anstalt für Lehrer- und Erzieherbildung jeweils in Verbindung mit einer dreijährigen beruflichen Tätigkeit;
3. einem erfolgreichen Abschluss des 4. Semesters einer als Schule für Berufstätige geführten Sonderform der unter Punkt 2 genannten Schularten.
Welche neuen Bestimmungen gibt es hinsichtlich der Teilprüfungen?
Die Teilprüfung aus Deutsch ist schriftlich und mündlich abzuhalten, wobei die mündliche Prüfung aus einer Präsentation der schriftlichen Klausurarbeit und Diskussion derselben besteht. Es ist nunmehr auch möglich, dass die Teilprüfung aus dem Fachbereich an Stelle der fünfstündigen schriftlichen Klausurarbeit in Form einer Projektarbeit (auf höherem Niveau) abgelegt wird.