Fragen, die für Trägerorganisationen der Bundesländer von Interesse sein könnten:

Gibt es eine Mindestdauer für Vorbereitungslehrgänge?

Im Hinblick auf die vom Berufsreifeprüfungsgesetz geforderte Gleichwertigkeit (§ 8) beträgt die Mindestdauer der Vorbereitungslehrgänge in jedem Gegenstand zwei Semester.
 

Können auch Berufsschullehrer und -lehrerinnen im Vorbereitungslehrgang unterrichten?

Ja, insbesondere im Rahmen des Fachbereichs, in den anderen Fächern, wenn sie eine entsprechende universitäre Ausbildung haben.
 

Muss jedes Bundesland/jeder Vertragspartner eigene kompetenzbasierte Curricula erstellen?

Nein. Im Laufe des kommenden Schuljahres werden zentral kompetenzbasierte Curricula erstellt und zur Verfügung gestellt. Die Trägerorganisationen der Bundesländer werden eingeladen werden, ihre Expert/-innen in die einzurichtende Arbeitsgruppe zur Entwicklung dieser Curricula zu entsenden.
 

Was bedeutet "Nachweis der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit"?

Der Nachweis muss erbracht werden, wenn die Trägerorganisation keine öffentliche Einrichtung ist. In diesem Fall ist je nach Höhe der Fördersumme entweder eine Kopie des jüngsten vorliegenden offiziellen Jahresabschlusses oder ein von einem zugelassenen Sachverständigen genehmigter, externer Rechnungsprüfungsbericht vorzulegen. Dieser Bericht soll die Abschlüsse für das letzte verfügbare Jahr zertifizieren. "Offizieller Jahresabschluss" bedeutet, dass der Abschluss von einer geeigneten externen Stelle zertifiziert und/oder veröffentlicht und/oder von der Jahreshauptversammlung der Einrichtung gebilligt wurde.
 

Welche Institutionen und Einrichtungen kommen als Kooperationspartner in Frage?

        * öffentliche Schulen im Rahmen der Teilrechtsfähigkeit nach Anerkennung durch die/den zuständige/n Bundesminister/in
        * Erwachsenenbildungseinrichtungen, die vom Bund als Förderempfänger anerkannt sind. Die Anträge der Erwachsenenbildungseinrichtungen sind beim örtlich zuständigen LSR/SSR einzubringen und nach Anhörung von diesem dem Unterrichtsministerium vorzulegen (Rechtliche Grundlage sind die geltenden Durchführungsbestimmungen zur Berufsreifeprüfung.)
 

Welche Kosten sind förderfähig?

        * Anteilsmäßige Kosten für Verwaltungspersonal
        * Kosten für Lehrende - Stundenzahl pro Lehrgang 900
        * Coachingstunden (15 Stunden)
        * Einrechnung von Prüfungstaxen (Wiederholungsmöglichkeiten mitkalkulieren) Raumkosten pro Unterrichtseinheit
        * Sachaufwand Unterrichtsmaterial pro Lehrgang
        * teilweise Rückvergütung von Fahrtkosten
 

Wer trägt die Kosten, wenn die vorgesehene Fördersumme des Bundes nicht ausreicht?

Kosten, die über den Maximalförderbetrag hinaus gehen, sind von der Trägerorganisation des Landes zu tragen.
 

Wie sieht Qualitätssicherung bei den Lehrgängen der Erwachsenenbildungseinrichtun-gen aus?

        * Einhaltung der in den Durchführungsbestimmungen vorgegeben Bestimmungen
        * Qualitätsevaluation durch Vertreter/innen des zuständigen LSR/SSR
        * Akkreditierung der durchführenden Bildungsinstitutionen als Erwachsenenbildungs-einrichtung (gem. § 8 BRP-Gesetz)
              o Recht zum Besuch des Lehrganges und zur Unterrichtsbeobachtung;
              o Möglichkeit, gegenüber den Lehrgangsverantwortliche die erforderlichen didaktischen und fachdidaktischen Änderungen zu verlangen;
              o Recht auf rechtzeitige Übermittlung der Aufgabenstellungen - Möglichkeit neue Aufgabenstellung zu verlangen, wenn diese nicht passen;
              o Einem/einer Vertreter/in der Schulbehörde 1. Instanz kommen bei der BRP eine dem/der Vorsitzenden einer Reifeprüfung an höheren Schulen vergleichbare Funktion zu.
 

Wonach wird bis zum Vorliegen der kompetenzbasierten Curricula unterrichtet?

Ausgehend von der Tatsache, dass die einzelnen Teilprüfungen der Berufsreifeprüfung (Deutsch, Mathematik bzw. Mathematik und angewandte Mathematik, Lebende Fremdsprache, Fachbereich) den Anforderungen der Reifeprüfung einer höheren Schule zu entsprechen haben bzw., was den Fachbereich betrifft, eine Auseinandersetzung auf höherem Niveau aufweisen müssen, sind als Basis für die Anerkennung die Lehrziele der jeweiligen Lehrpläne der höheren Schulen zugrunde zu legen. Es ist nicht erforderlich, dass die Trägerorganisationen als Antragsteller für die den Abschlussprüfungen vorangehenden Vorbereitungskurse eigens hiefür konzipierte Lehrpläne zur Genehmigung einreichen. Es muss jedoch aus der Antragstellung hervorgehen, nach welchen Anforderungen (geltender Lehrplan einer höheren Schule) das Kursprogramm erstellt wurde.