Teilnahmebedingungen Berufsmatura Wien, Stand Oktober 2025

Das entgeltfreie Angebot im Rahmen des Programms „Berufsmatura: Lehre mit Reifeprüfung“ wird durch eine Förderung des Bundesministeriums für Frauen, Wissenschaft und Forschung (BMFWF) und in Wien im Zuge einer Projektpartnerschaft bestehend aus KUS Netzwerk (Kultur- und Sportverein der Wiener Berufsschulen), VHS Wien, WIFI Wien und BFI Wien umgesetzt.

Im Rahmen des Förderprogrammes können Kursmaßnahmen im Umfang von maximal 900 Unterrichtseinheiten gefördert werden. Die Zusammensetzung des Angebots wird durch die Berufsmatura Wien in Abstimmung mit den Teilnehmenden vorgegeben. Darüber hinaus ermöglicht die Projektpartnerschaft Berufsmatura Wien, nach erfolgreichem Abschluss der Vorbereitungskurse eine kostenlose Ablegung der vier Teilprüfungen der Berufsreifeprüfung, nach Verfügbarkeit von Prüfungsplätzen und stellt förderbare Unterrichtsmaterialien entgeltfrei zur Verfügung (Bücher, Skripten, Lernplattform).

Zum Zeitpunkt der Anmeldung muss gewährleistet sein, dass mindestens eine der vier Teilprüfungen innerhalb der Lehrzeit bzw. gesetzlichen Weiterbeschäftigungszeit abgelegt werden kann (Ausnahmen bei verkürzter Lehrzeit siehe unten).

Aufrechter Lehr- oder Ausbildungsvertrag

Voraussetzung für die Teilnahme am Programm „Berufsmatura: Lehre mit Reifeprüfung“ ist ein aufrechter Lehr- oder Ausbildungsvertrag. Teilnehmende die ihren Lehr- oder Ausbildungsvertrag lösen, einen neuen Lehr- oder Ausbildungsvertrag abschließen oder die Lehrabschlussprüfung ablegen, sind verpflichtet, diese Umstände unverzüglich der Programmleitung der Berufsmatura Wien bekanntzugeben.

Wird der Lehr- oder Ausbildungsvertrag gelöst und kein neuer Lehr- oder Ausbildungsvertrag abgeschlossen, können bereits begonnene Vorbereitungslehrgänge weiter besucht sowie die entsprechenden Teilprüfungen entgeltfrei abgelegt werden. Der Beginn weiterer Vorbereitungslehrgänge ist erst nach Abschluss eines neuen Lehr- oder Ausbildungsvertrags bzw. nach Ablegung der Lehrabschlussprüfung nach einem etwaigen Weiterbesuch der Berufsschule möglich. Die Zeit ohne Lehr- oder Ausbildungsvertrag wird nicht auf die maximal zulässige Teilnahmedauer am Programm „Berufsmatura: Lehre mit Reifeprüfung“ angerechnet.

Eingangsphase

Vor Beginn der eigentlichen Vorbereitungslehrgänge ist die Eingangsphase verpflichtend und erfolgreich zu absolvieren.

Bildungsplan

Im Zuge der Eingangsphase wird aufgrund der Leistungen und zeitlichen Ressourcen der Teilnehmerin/des Teilnehmers ein Bildungsplan erstellt, in dem auch eine vorläufige Abfolge der Lehrgänge und Prüfungen festgelegt wird. Sollte es von Seiten der Teilnehmerin/des Teilnehmers zu Abweichungen vom Bildungsplan kommen, kann dies zu Verzögerungen bei der Kursplatzvergabe führen.

Kursplatzvergabe

Eine Aufnahme in geförderte Kurse im Rahmen des Programms „Berufsmatura: Lehre mit Reifeprüfung“ ist nur nach Maßgabe der finanziellen Ressourcen und freien Plätze möglich. Sollte eine Aufnahme in einem Kurs aus budgetären Gründen nicht möglich sein, werden die betroffenen Teilnehmenden auf eine Warteliste gesetzt und im Folgesemester prioritär (gereiht nach Dringlichkeit) in Kurse aufgenommen.

Begonnene Vorbereitungslehrgänge (Hauptmodule) müssen mit einer positiven Prüfung abgeschlossen werden. Sollte ein Fach nicht positiv abgeschlossen werden, können im Regelfall bis zur positiven Absolvierung der Prüfung keine weiteren Kurse zur Verfügung gestellt werden. Der Bildungsplan wird angepasst. Bei sich überschneidenden geplanten Kursen müssen die Leistungen im laufenden Kurs eindeutig positiv sein und die laufende Anwesenheit erfüllt sein, um weitere Kurse starten zu können.

Die Berufsmatura Wien behält sich vor, Kurse und Lehrgänge bei Bedarf ganz oder teilweise auf Distance Learning (Fernlehre) umzustellen.  

Anwesenheits- und Mitarbeitspflicht

In den Kursen des Programms „Berufsmatura: Lehre mit Reifeprüfung“ besteht grundsätzlich Anwesenheitspflicht. Dies gilt sowohl für Präsenztermine als auch für Online- bzw. Fernlehrtermine. Ist eine Teilnahme aus gerechtfertigten Gründen (z.B. Krankheit) nicht möglich, ist eine Bestätigung (z.B. Krankmeldung) vorzulegen. Ist die Teilnahme an einem Kurstag nicht möglich, ist eine zeitgerechte Information erforderlich (Entschuldigung über "Mein Bereich"). Sollte es zu längeren belegbaren Fehlzeiten kommen, ist dies so früh wie möglich an die Berufsmatura Wien zu melden. Im Einzelfall ist zu prüfen, ob eine weitere Programmteilnahme möglich ist und ob für diesen Zeitraum Kompensationsarbeiten vereinbart werden können.

Unterschreitet eine Teilnehmerin/ein Teilnehmer die Mindestteilnahmeverpflichtung von 75% der angebotenen Unterrichtseinheiten eines Kurses durch unentschuldigte Abwesenheit, wird die Teilnahme am Programm „Berufsmatura: Lehre mit Reifeprüfung“ beendet.

Darüber hinaus besteht eine Verpflichtung zum Mitführen der erforderlichen Unterlagen, zum Erbringen von Hausübungen, zur aktiven Mitarbeit im Kurs und zur Teilnahme an Kursmaßnahmen, die der Leistungsfeststellung dienen.

Außerdem wird das Mitführen von Lernmaterialien, die nicht gefördert sind (z.B. Taschenrechner, individuelle Literatur, Schreibzeug, etc.) und der sorgsame Umgang mit Leihgaben (z.B. Wörterbuch) vorausgesetzt.

Verhaltensegeln

Es wird ein konstruktives und wertschätzendes Verhalten gegenüber Lehrpersonen, Mitarbeiter:innen der Berufsmatura Wien und anderen Teilnehmenden vorausgesetzt. Sollten sich im Verlauf der Teilnahme Herausforderungen ergeben, die sich auf die Anwesenheit im Kurs oder den Lernerfolg negativ auswirken, ist dies ehestmöglich bei der Berufsmatura Wien bekanntzugeben. Kontaktdaten sind aktuell zu halten und auf Kontaktversuche von Mitarbeiter:innen der Berufsmatura Wien ist eine zeitnahe Reaktion erforderlich.

Um Barrierefreiheit zu gewährleisten, bitten wir Sie um Information über etwaige besondere Bedürfnisse.

Um Ansteckung von anderen Teilnehmenden und Lehrpersonal zu vermeiden, besteht die Verpflichtung, bei Infektionskrankheiten bis zur Genesung allen Präsenzveranstaltungen fernzubleiben und der Berufsmatura Wien eine entsprechende Bestätigung vorzulegen.

Bei auftretenden Schwierigkeiten, die den Programmerfolg verhindern, ist eine ehestmögliche Kontaktaufnahme mit der Berufsmatura Wien erforderlich.

Alle Teilnehmenden benötigen einen E-Mail-Account, der verlässlich funktioniert und der mindestens zweimal wöchentlich eingesehen wird. Alle Teilnehmenden benötigen daher ein Mindestmaß an technischem Equipment: Internetzugang mit ausreichender Kapazität für Videokonferenzen, Endgerät (PC, Tablet, oder Laptop) mit Mikrofon und Kamera. Wir weisen darauf hin, dass in den Distance Learning Einheiten Video- und Audiopflicht besteht.

Maximale Teilnahmedauer

Eine Teilnahme am Programm „Berufsmatura: Lehre mit Reifeprüfung“ ist bis maximal fünf Jahre nach Beginn des ersten Kurses nach der Eingangsphase (Vorbereitungslehrgang/Hauptmodul) möglich.

Sollte vor Lehrzeitende bzw. innerhalb der gesetzlichen Weiterbeschäftigungszeit keine erfolgreiche Teil- bzw. Abschlussprüfung gem. Berufsreifeprüfungsgesetz abgelegt werden, endet die Teilnahme am Programm „Berufsmatura: Lehre mit Reifeprüfung“ mit Ende der gesetzlichen Weiterbeschäftigungszeit.[1]

Sollte einer Teilnehmerin/einem Teilnehmenden die Ablegung der Berufsreifeprüfung aufgrund von unvorhergesehenen Ereignissen nicht innerhalb von fünf Jahren nach Beginn des ersten Vorbereitungslehrgangs möglich sein, kann die maximale Teilnahmedauer verlängert werden. Voraussetzung dafür ist ein begründeter Antrag der Teilnehmerin/des Teilnehmers und die Unterstützung der Berufsmatura Wien. Eine Formularvorlage für einen Antrag auf Verlängerung der maximalen Teilnahmedauer ist bei der Berufsmatura Wien erhältlich und über diese spätestens drei Monate vor Ende der vorgesehenen Teilnahmedauer an das Bundesministerium für Frauen, Wissenschaft und Forschung zu übermitteln.

Prüfungen

Bei der Prüfungsanmeldung zu einzelnen Teilprüfungen der Berufsreifeprüfung hat jede Teilnehmende/jeder Teilnehmer selbstständig für die Einhaltung der Bestimmungen des Berufsreifeprüfungsgesetzes Sorge zu tragen. Bei der Prüfungsanmeldung erhalten die Teilnehmenden hierzu noch gesondert ausführliche Informationen. Die Teilnehmenden verpflichten sich, die Prüfungsanmeldung innerhalb der vorgegebenen Fristen ordnungsgemäß durchzuführen. Andernfalls kann es zur Abmeldung kommen.

Die Berufsmatura Wien kann den Teilnehmenden nur jene Prüfungsplätze anbieten, die von Kooperationspartnern (Prüfungskommissionen und Erwachsenenbildungseinrichtungen) zur Verfügung gestellt werden. Darüber hinaus ist die Berufsmatura Wien nicht verpflichtet alternative Angebote zur Verfügung zu stellen. Die Berufsmatura Wien behält sich vor bei negativen Leistungen im Kurs von einer Prüfungsanmeldung abzusehen. Im Einzelfall wird dann geklärt, ob ein späterer Prüfungsantritt möglich ist, oder die Abmeldung vom Programm erfolgt.

Wird sechs Monate nach Ende eines Vorbereitungslehrgangs kein Teil- bzw. Abschlussprüfungszeugnis des jeweiligen Prüfungsgebiets vorgelegt, wird die Teilnahme am Programm „Berufsmatura: Lehre mit Reifeprüfung“ beendet, sofern keine schriftliche Bestätigung vorgelegt wird, dass kein früherer Prüfungstermin möglich war.

Die Teilnehmenden verpflichten sich alle Teil- bzw. Abschlussprüfungszeugnisse sowie das Gesamtprüfungszeugnis der Berufsreifeprüfung der Berufsmatura Wien vorzulegen.

Verarbeitung personenbezogener Daten

Die Abwicklung des Förderprogramms „Berufsmatura: Lehre mit Reifeprüfung“ erfordert die Verarbeitung personenbezogener Daten. Ohne die Verarbeitung personenbezogener Daten ist keine Teilnahme am geförderten Programm „Berufsmatura: Lehre mit Reifeprüfung“ möglich, da in diesem Fall kein Zuschuss für die Teilnahme gewährt werden kann.

Mitwirkung an Evaluierungen

Teilnehmende haben an Evaluierungen (insbesondere schriftliche und telefonische Befragungen) mitzuwirken. Die Verpflichtung zur Mitwirkung an Evaluierungen besteht auch nach Ende der Teilnahme am Programm „Berufsmatura: Lehre mit Reifeprüfung“.

Vorzeitiges Ende der Teilnahme am Programm „Berufsmatura: Lehre mit Reifeprüfung“

Die Teilnahme am Programm „Berufsmatura: Lehre mit Reifeprüfung“ wird vorzeitig beendet, wenn

  • länger als ein Jahr kein Kurs/Vorbereitungslehrgang im Rahmen des Programms „Berufsmatura: Lehre mit Reifeprüfung“ besucht wird, sofern dafür keine Ausnahmegenehmigung des Bundesministeriums für Frauen, Wissenschaft und Forschung vorliegt.
  • sechs Monate nach Ende eines Vorbereitungslehrgangs kein entsprechendes Teil- bzw. Abschlussprüfungszeugnis bzw. keine Bestätigung, dass kein früherer Prüfungstermin möglich war, vorgelegt wird.
  • kein Nachweis über eine vor Ende der gesetzlich vorgesehenen Weiterbeschäftigungszeit erfolgreich absolvierte Teil- bzw. Abschlussprüfung gem. Berufsreifeprüfungsgesetz vorgelegt wird.
  • die Mindestanwesenheit in den Kursen unterschritten wird.
  • die Leistungsbeurteilungen nicht auf einen positiven Prüfungsantritt schließen lassen.

Die Programmleitung der Berufsmatura Wien behält sich vor, die Anmeldung zur weiteren Abklärung zurückzustellen bzw. auch abzuweisen, wenn wichtige Gründe vorliegen, die einem Erfolg des Programmes entgegenstehen. Ein Verstoß gegen die Teilnahmebedingungen kann zum sofortigen Ausschluss aus dem Programm führen. Darüber hinaus besteht kein rechtlicher Anspruch auf Angebote im Zuge des Förderprogramms. Es gilt immer die aktuelle Fassung der Teilnahmebedingungen. Diese ist online auf der Homepage www.berufsmarura-wien.at abrufbar.

Die AGBs der Erwachsenenbildungseinrichtungen und KUS Netzwerk gelten sinngemäß.

[1] Bei Lehrlingen, die in einer verkürzten Lehrzeit ausgebildet werden, wird anstelle der tatsächlichen Lehrzeit die für den jeweiligen Lehrberuf regulär vorgesehene Lehrzeit herangezogen.