Teilnahmebedingungen Berufsmatura Wien, Stand September 2020

Das entgeltfreie Angebot im Rahmen des Programms „Berufsmatura: Lehre mit Reifeprüfung“ wird durch eine Förderung des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Forschung ermöglicht und in Wien im Zuge einer Projektpartnerschaft bestehend aus KUS-Netzwerk, VHS, WIFI und bfi umgesetzt.

Zum Zeitpunkt der Anmeldung muss gewährleistet sein, dass mindestens eine der vier Teilprüfungen innerhalb der Lehrzeit bzw. gesetzlichen Behaltefrist abgelegt werden kann (Ausnahmen bei verkürzter Lehrzeit siehe unten).

Aufrechter Lehr- oder Ausbildungsvertrag

Voraussetzung für die Teilnahme am Programm „Berufsmatura: Lehre mit Reifeprüfung“ ist ein aufrechter Lehr- oder Ausbildungsvertrag gemäß §1 bzw. §30 Abs. 8 des Berufsausbildungsgesetzes. Sollten Teilnehmende ihren Lehr- oder Ausbildungsvertrag lösen, einen neuen Lehr- oder Ausbildungsvertrag abschließen oder die Lehrabschlussprüfung ablegen, sind sie verpflichtet, diese Umstände unverzüglich der Programmleitung der Berufsmatura Wien bekanntzugeben.

Wird der Lehr- oder Ausbildungsvertrag gelöst und kein neuer Lehr- oder Ausbildungsvertrag abgeschlossen, können bereits begonnene Vorbereitungslehrgänge weiter besucht sowie die entsprechenden Teilprüfungen entgeltfrei abgelegt werden. Der Beginn weiterer Vorbereitungslehrgänge ist erst nach Abschluss eines neuen Lehr- oder Ausbildungsvertrags bzw. nach Ablegung der Lehrabschlussprüfung nach einem etwaigen Weiterbesuch der Berufsschule möglich. Die Zeit ohne Lehr- oder Ausbildungsvertrag wird nicht auf die maximal zulässige Teilnahmedauer am Programm „Berufsmatura: Lehre mit Reifeprüfung“ angerechnet.

Eingangsphase

Vor Beginn der eigentlichen Vorbereitungslehrgänge ist die Eingangsphase verpflichtend und erfolgreich zu absolvieren.

Bildungsplan

Im Zuge der Eingangsphase wird aufgrund der Leistungen und zeitlichen Ressourcen der Teilnehmerin/des Teilnehmers ein Bildungsplan erstellt, in dem auch eine vorläufige Abfolge der Lehrgänge und Prüfungen festgelegt wird. Sollte es von Seiten der Teilnehmerin/des Teilnehmers zu Abweichungen vom Bildungsplan kommen, kann dies zu Verzögerungen bei der Kursplatzvergabe führen.

Kursangebote

Eine Aufnahme in geförderte Kursangebote im Rahmen des Programms „Berufsmatura: Lehre mit Reifeprüfung“ ist nur nach Maßgabe der freien Plätze möglich. Sollte die Aufnahme in einen gewünschten Kurs nicht möglich sein, werden alternative Kursangebote mit freien Plätzen vorgeschlagen. Sollte eine Teilnahme an diesen Alternativangeboten nicht möglich sein, wird die Teilnehmerin/der Teilnehmer auf eine Warteliste gesetzt und in weiterer Folge prioritär in Kurse aufgenommen.

Begonnene Vorbereitungslehrgänge (Hauptmodule) müssen mit einer positiven Prüfung abgeschlossen werden. Sollte ein Fach nicht positiv abgeschlossen werden, können im Regelfall keine weiteren Kursangebote zur Verfügung gestellt werden.

Die Berufsmatura Wien behält sich vor, Kurse und Lehrgänge bei Bedarf ganz oder teilweise auf Distance Learning (Fernlehre) umzustellen. Alle Teilnehmenden benötigen daher ein Mindestmaß an technischem Equipment: Internetzugang mit ausreichender Kapazität für Videokonferenzen und ein Endgerät (PC, Tablet, oder Laptop) mit Mikrofon und Kamera. Wir weisen darauf hin, dass in den Distance Learning Einheiten Video- und Audiopflicht besteht.

Anwesenheits- und Mitarbeitspflicht

In den Vorbereitungslehrgängen des Programms „Berufsmatura: Lehre mit Reifeprüfung“ besteht grundsätzlich Anwesenheitspflicht. Dies gilt sowohl für Präsenztermine als auch für Online- bzw. Fernlehrtermine. Ist eine Teilnahme aus gerechtfertigten Gründen (z.B. Krankheit) nicht möglich, ist eine Bestätigung (z.B. Krankmeldung) vorzulegen. Ist die Teilnahme an einem Kurstag nicht möglich, ist eine zeitgerechte Information erforderlich (Entschuldigung über Mein Bereich). Ist eine Teilnahme aufgrund des lehrgangsmäßigen Berufsschulbesuchs, Grundausbildung Bundesheer, etc. nicht möglich, sind die von der Berufsmatura Wien zur Verfügung gestellten Kompensationsangebote zu nutzen.

Unterschreitet eine Teilnehmerin/ein Teilnehmer die Mindestteilnahmeverpflichtung von 75% der angebotenen Unterrichtseinheiten eines Vorbereitungslehrgangs durch unentschuldigte Abwesenheiten, wird die Teilnahme am Programm „Berufsmatura: Lehre mit Reifeprüfung“ beendet.

Darüber hinaus besteht eine Verpflichtung zum Mitführen der erforderlichen Unterlagen, zum Erbringen von Hausübungen, zur aktiven Mitarbeit im Kurs und zur Teilnahme an Kursmaßnahmen, die der Leistungsfeststellung dienen.

Außerdem wird die Beschaffung von Lernmaterialien, die nicht gefördert sind (z.B. Taschenrechner, individuelle Literatur, Schreibzeug, etc.) und der sorgsame Umgang mit Leihgaben (z.B. Wörterbuch) vorausgesetzt.

Verhaltensegeln

Es wird ein konstruktives und wertschätzendes Verhalten gegenüber Lehrpersonen und anderen Teilnehmenden vorausgesetzt.

Erkrankungen oder Beeinträchtigungen, auf die man Rücksicht nehmen muss (z.B. Epilepsie, Diabetes, Bluter, Sinnesbehinderungen, Gehbehinderung, psychische Erkrankungen, etc.) sind ehestmöglich bekannt zu geben.

Um Ansteckung von anderen Teilnehmenden und Lehrpersonal zu vermeiden, besteht die Verpflichtung, bei Infektionskrankheiten oder einem entsprechendem Verdacht (insb. Covid 19) bis zur Genesung allen Präsenzveranstaltungen fernzubleiben und der Berufsmatura Wien eine entsprechende Bestätigung vorzulegen.

Bei auftretenden Schwierigkeiten, die den Programmerfolg verhindern, ist eine ehestmögliche Kontaktaufnahme mit der Berufsmatura Wien erforderlich.

Alle Teilnehmenden benötigen einen E-Mail-Account, der verlässlich funktioniert und der mindestens zweimal wöchentlich eingesehen wird.

Maximale Teilnahmedauer

Eine Teilnahme am Programm „Berufsmatura: Lehre mit Reifeprüfung“ ist bis maximal fünf Jahre nach Beginn des ersten Vorbereitungslehrgangs möglich.

Sollte vor Lehrzeitende bzw. innerhalb der gesetzlichen Behaltefrist keine erfolgreiche Teil- bzw. Abschlussprüfung gem. Berufsreifeprüfungsgesetz abgelegt werden, endet die Teilnahme am Programm „Berufsmatura: Lehre mit Reifeprüfung“ mit Ende der gesetzlichen Behaltefrist. Bei Lehrlingen, die in einer verkürzten Lehrzeit ausgebildet werden, wird anstelle der tatsächlichen Lehrzeit die für den jeweiligen Lehrberuf regulär vorgesehene Lehrzeit herangezogen.

Sollte einer Teilnehmerin/einem Teilnehmenden die Ablegung der Berufsreifeprüfung aufgrund von unvorhergesehenen Ereignissen nicht innerhalb von fünf Jahren nach Beginn des ersten Vorbereitungslehrgangs möglich sein, kann die maximale Teilnahmedauer verlängert werden. Voraussetzung dafür ist ein begründeter Antrag der Teilnehmerin/des Teilnehmers und die Unterstützung der Berufsmatura Wien. Eine Formularvorlage für einen Antrag auf Verlängerung der maximalen Teilnahmedauer ist bei der Berufsmatura Wien erhältlich und über diese spätestens drei Monate für Ende der vorgesehenen Teilnahmedauer an das Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung zu übermitteln.

Prüfungen

Die Teilnehmenden verpflichten sich, alle Teil- bzw. Abschlussprüfungszeugnisse sowie das Gesamtprüfungszeugnis der Berufsreifeprüfung der Berufsmatura Wien vorzulegen.

Wird sechs Monate nach Ende eines Vorbereitungslehrgangs kein Teil- bzw. Abschlussprüfungszeugnis des jeweiligen Prüfungsgebiets vorgelegt, wird die Teilnahme am Programm „Berufsmatura: Lehre mit Reifeprüfung“ beendet, sofern keine schriftliche Bestätigung vorgelegt wird, dass kein früherer Prüfungstermin möglich war.

Bei der Prüfungsanmeldung zu einzelnen Teilprüfungen der Berufsreifeprüfung hat jede Teilnehmende/jeder Teilnehmer selbstständig für die Einhaltung der Bestimmungen des Berufsreifeprüfungsgesetzes Sorge zu tragen. Bei der Prüfungsanmeldung erhalten die Teilnehmenden hierzu noch gesondert ausführliche Informationen.

Die Berufsmatura Wien kann den Teilnehmenden nur jene Prüfungsplätze anbieten, die von Kooperationspartnern (Prüfungskommissionen und Erwachsenenbildungseinrichtungen) zur Verfügung gestellt werden. Darüber hinaus ist die Berufsmatura Wien nicht verpflichtet alternative Angebote zur Verfügung zu stellen.

Verarbeitung personenbezogener Daten

Die Abwicklung des Förderprogramms „Berufsmatura: Lehre mit Reifeprüfung“ erfordert die Verarbeitung personenbezogener Daten. Ohne die Verarbeitung personenbezogener Daten ist keine Teilnahme am geförderten Programm „Berufsmatura: Lehre mit Reifeprüfung“ möglich, da in diesem Fall kein Zuschuss für die Teilnahme gewährt werden kann.

Mitwirkung an Evaluierungen

Teilnehmende haben an Evaluierungen (insbesondere schriftliche und telefonische Befragungen) mitzuwirken. Die Verpflichtung zur Mitwirkung an Evaluierungen besteht auch nach Ende der Teilnahme am Programm „Berufsmatura: Lehre mit Reifeprüfung“.

Vorzeitiges Ende bzw. Ruhendstellung der Teilnahme am Programm „Berufsmatura: Lehre mit Reifeprüfung“

Die Teilnahme am Programm „Berufsmatura: Lehre mit Reifeprüfung“ wird vorzeitig beendet, wenn

  • länger als ein Jahr kein Vorbereitungslehrgang im Rahmen des Programms „Berufsmatura: Lehre mit Reifeprüfung“ besucht wird, sofern dafür keine Ausnahmegenehmigung des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Forschung vorliegt.
  • sechs Monate nach Ende eines Vorbereitungslehrgangs kein entsprechendes Teil- bzw. Abschlussprüfungszeugnis bzw. keine Bestätigung, dass kein früherer Prüfungstermin möglich war, vorgelegt wird.
  • kein Nachweis über eine vor Ende der gesetzlich vorgesehenen Behaltefrist erfolgreich absolvierte Teil- bzw. Abschlussprüfung gem. Berufsreifeprüfungsgesetz vorgelegt wird.

Die Programmleitung der Berufsmatura Wien behält sich vor, die Anmeldung zur weiteren Abklärung zurückzustellen bzw. auch abzuweisen, wenn wichtige Gründe vorliegen, die einem Erfolg des Programmes entgegenstehen. Ein Verstoß gegen die Teilnahmebedingungen kann zum sofortigen Ausschluss aus dem Programm führen. Darüber hinaus besteht kein rechtlicher Anspruch auf Angebote im Zuge des Förderprogramms. Es gilt immer die aktuelle Fassung der Teilnahmebedingungen. Diese ist online auf der Homepage www.berufsmarura-wien.at abrufbar.

Die AGBs der Erwachsenenbildungseinrichtungen und KUS Netzwerk gelten sinngemäß.