Für Teilnehmer*innen

KursCoaching

Eingangsphase

Mag. Dagmar SCHWARTZ-RAHN
dagmar.schwartz-rahn@kusonline.at
+43 6606243675

Hauptmodule

Martina GONDECK
martina.gondeck@kusonline.at
+43 69915252579

Elisabeth ELSIGAN, MA BA
elisabeth.elsigan@kusonline.at
+43 6705540179

Sabine BLAUROCK
sabine.blaurock@kusonline.at
+43 6601059702

Manuela ZAVADIL
manuela.zavadil@kusonline.at
+43 6601076877

Alexander BRESCAK
alexander.brescak@kusonline.at
+43 69915252582

Prüfungen

Prüfungsinformationen zu den Teilprüfungen der Berufsreifeprüfung finden Sie hier:

Allen Teilnehmenden legen wir sehr ans Herz sich die Links zu den jeweiligen Prüfungen genau durchzulesen und vor allem die dort angebotenen Übungsaufgaben und alten Klausurangaben zu nutzen.

Die Berufsreifeprüfung besteht aus vier Teilprüfungen. Die Zusammensetzung ist wie folgt:

Teilprüfung Unterrichtssprache (Deutsch):

Die Teilprüfung Deutsch besteht aus einer fünfstündigen schriftlichen Klausur und einer mündlichen Prüfung, die ca. einen Monat nach der schriftlichen Teilprüfung stattfindet. Materialien zur Prüfung (Anforderungen, alte Prüfungsaufgaben etc.) finden Sie hier: https://www.matura.gv.at/srdp/unterrichtssprache

Teilprüfung Angewandte Mathematik:

Die Teilprüfung Mathematik wird in Form einer viereinhalbstündigen schriftlichen Klausur absolviert.
Materialien zur Prüfung (Anforderungen, alte Prüfungsaufgaben etc.) finden Sie hier: https://www.matura.gv.at/srdp/angewandte-mathematik

Sollte der schriftliche Prüfungsantritt negativ ausfallen, besteht die Möglichkeit, zu einer mündlichen Kompensationsprüfung anzutreten, um das negative schriftliche Ergebnis auszubessern. Sollte die schriftliche Prüfung positiv ausgefallen sein, kann man nicht zu einer Kompensationsprüfung antreten, um sich die Note zu verbessern.

Teilprüfung Lebende Fremdsprache (Englisch):

Die Prüfung ist mündlich. Laut Berufsreifeprüfungsgesetz besteht in Englisch zwar auch die Möglichkeit, schriftlich anstatt mündlich anzutreten, allerdings empfehlen wir hier aus organisatorischen Gründen dringend den mündlichen Antritt: zum einen zielt die Vorbereitung in den Lehrgängen explizit auf einen mündlichen Antritt ab, zum anderen werden schriftliche Prüfungstermine nur sehr unregelmäßig angeboten – Hier kann es zu empfindlichen Zeitverlusten kommen.

Teilprüfung Fachbereich:

schriftliche Klausurarbeit und mündliche Prüfung oder Projektarbeit mit Präsentation und mündliche Prüfung.
Die Prüfungsform hängt vom jeweiligen Fachbereich ab.

Prüfungstermine und Anmeldung

Mathematik und Deutsch werden im Zuge der standardisierten Reifeprüfung - „Zentralmatura“ geprüft. Ihre Prüfung findet am Ende des entsprechenden Vorbereitungslehrganges statt. Die aktuell erlassenen Prüfungstermine finden Sie hier:

https://www.matura.gv.at/pruefungstermine

Die Prüfungstermine für Englisch und die Fachbereiche werden von den jeweiligen Prüfungsinstitutionen festgesetzt und sind nicht im Internet zu finden. Die Bekanntgabe der Termine erfolgt per Mail im Zuge des entsprechenden Vorbereitungslehrganges. Die Prüfung findet ebenfalls am Ende des Vorbereitungslehrganges statt.

Die Anmeldeinformationen zur jeweiligen Prüfung erhalten Sie zeitgerecht vor dem Prüfungstermin per Mail.

Gesetzliche Rahmenbedingungen

Die Prüfungen erfolgen gemäß den Durchführungsbestimmungen für die Standardisierte Reife- und Diplomprüfung – wobei zu beachten ist, dass lediglich Deutsch und Mathematik im standardisierten Format geprüft werden (siehe oben). Die rechtlichen Grundlagen für die Absolvierung von Prüfungen im Rahmen des Programmes ergeben sich aus den Teilnahmebedingungen, dem Fördervertrag und dem Berufsreifeprüfungsgesetz.
Das Berufsreifeprüfungsgesetz finden Sie hier. Beachten Sie bitte, dass:

  • drei Prüfungen vor der Lehrabschlussprüfung abgelegt werden können.
  • eine Prüfung vor dem Ende der gesetzlichen Behaltefrist (Lehrzeitende lt. Lehrvertrag + drei Monate) positiv abgelegt werden muss.
  • (mindestens) eine Prüfung an Ihrer Prüfungsschule abgelegt werden muss.
  • die letzte Prüfung erst nach der Lehrabschlussprüfung abgelegt werden darf.
  • die letzte Prüfung erst nach der Vollendung des 19. Lebensjahres abgelegt werden darf.
  • die Teilprüfungen nur gültig in Zusammenhang mit der Lehrabschlussprüfung sind.
  • ein Antritt zur jeweiligen Teilprüfung in der Regel direkt nach dem Kursende, spätestens aber sechs Monate nach Kursende erfolgen muss.
  • Die Prüfungskommission nach einmaliger Zuteilung nicht gewechselt werden kann
  • Negative Prüfungen bei jener Institution wiederholt werden müssen, bei der der negative Antritt erfolgt ist.

Achtung: Die Prüfungsorganisation seitens der Berufsmatura Wien erfolgt in enger Abstimmung mit unseren Partnerprüfungsschulen und den Erwachsenenbildungseinrichtungen. Bitte melden Sie sich nicht selbstständig bei einer Institution zur Prüfung an. Sollten Sie bereits Prüfungen absolviert haben bzw. einen Zulassungsbescheid besitzen, teilen Sie uns dies unverzüglich mit. Alle Abweichungen vom oben genannten Schema haben in der Regel schwerwiegende Folgen (Aberkennung von Prüfungsleistungen, verzögerter Prüfungsantritt, Verlust weiterer Förderansprüche, etc.), für die die Berufsmatura Wien keine Verantwortung übernehmen kann.