Förderung für Lehrbetriebe, die ihre Lehrlinge bei der Berufsmatura unterstützen
Lehrbetriebe die Ihren Lehrlingen die Möglichkeit geben, neben der Lehre auch Vorbereitungskurse zur Berufsmatura zu besuchen, profitieren nicht nur durch qualifiziertere Lehrlinge, sondern auch durch Förderungen.
So bekommen Lehrbetriebe die kollektivvertragliche Bruttolehrlingsentschädigung im Ausmaß der Kurszeiten ersetzt.
Voraussetzung ist, dass der Kurs in der Arbeitszeit stattfindet oder auf die Arbeitszeit angerechnet wird. Bitte beachten Sie dabei die Tages- und Wochenhöchstarbeitszeiten, besonders bei minderjährigen Lehrlingen!
Innerhalb von drei Monaten nach Ende jedes Gegenstandes kann die Förderung beantragt werden.
Mehr Infos auf www.lehre-foerdern.at